Brückentage365

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Werktage sind Montag bis Samstag. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, bei vier Tagen 16, bei drei Tagen 12. Arbeits- und Tarifverträge gewähren meist mehr, üblich sind 26 bis 30 Tage.

Umrechnung bei Teilzeit

Der Urlaub richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den Stunden. Wer an fünf Tagen je vier Stunden arbeitet, hat denselben Urlaub wie eine Vollzeitkraft an fünf Tagen. Wer nur an drei Tagen arbeitet, bekommt drei Fünftel.

Erstes Jahr und Wartezeit

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 4 BUrlG). Davor und bei Ausscheiden im ersten Halbjahr gibt es ein Zwölftel pro vollen Monat (§ 5 BUrlG).

Resturlaub und Verfall

Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist bis zum 31. März möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Nach der Rechtsprechung verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber vorher konkret auf den drohenden Verfall hingewiesen und zum Urlaub aufgefordert hat (BAG, 19.02.2019, 9 AZR 541/15). Bei langer Krankheit verfällt Urlaub spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

Mehr freie Tage mit denselben Urlaubstagen

Mit 30 Urlaubstagen sind 2027 je nach Bundesland bis zu 60 und mehr freie Tage am Stück möglich, wenn sie um Feiertage gelegt werden. Der Urlaubsplaner rechnet die beste Verteilung für Ihr Bundesland aus.

Häufige Fragen

Zählen Samstage als Urlaubstage?

Nur, wenn der Samstag für Sie ein Arbeitstag ist. Bei einer Fünf-Tage-Woche werden Urlaubstage in Arbeitstagen gerechnet.

Wann verfällt mein Resturlaub?

Grundsätzlich am 31. Dezember, bei dringenden Gründen am 31. März des Folgejahres, und nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig darauf hingewiesen hat.

Habe ich in der Probezeit Urlaub?

Ja, anteilig ein Zwölftel pro vollen Monat; der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten.

Zum Urlaubsplaner →

⚠️ Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wir sind keine Juristen und prüfen keinen Einzelfall. Maßgeblich sind Gesetz, Tarif- und Arbeitsvertrag; bei Streit hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de (BUrlG, EFZG, ArbZG, BetrVG).