Werden Brückentage vom Urlaub abgezogen?
Ja. Ein Brückentag ist rechtlich ein gewöhnlicher Arbeitstag. Wer frei haben möchte, nimmt dafür einen Urlaubstag, der vom Jahresurlaub abgezogen wird (§ 1, § 3 BUrlG). Nur der gesetzliche Feiertag selbst ist ohne Urlaubstag frei und wird bezahlt (§ 2 EFZG).
Betriebsurlaub am Brückentag
Schließt der Betrieb am Brückentag, nehmen alle Beschäftigten an diesem Tag Urlaub. Der Arbeitgeber darf das anordnen, wenn dringende betriebliche Belange vorliegen und der Betriebsrat zugestimmt hat (§ 7 Abs. 1 BUrlG, § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Auch dann wird der Tag vom Urlaubskonto abgezogen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der Betriebsurlaub nicht den ganzen Jahresurlaub aufbrauchen; als Faustregel gelten höchstens drei Fünftel des Urlaubs (BAG, 28.07.1981, 1 ABR 79/79).
Gleitzeit und Überstunden
Viele Betriebe erlauben, Brückentage mit Überstunden oder Gleitzeitguthaben auszugleichen. Dann kostet der Tag keinen Urlaubstag. Ob das möglich ist, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag; einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
Teilzeit
Wer an dem Wochentag des Brückentags ohnehin nicht arbeitet, braucht keinen Urlaubstag. Arbeiten Sie zum Beispiel Montag bis Donnerstag, ist ein Freitag nach Christi Himmelfahrt für Sie automatisch frei.
Krank am Brückentag
Wer an einem genommenen Urlaubstag krank wird und das mit einem ärztlichen Attest belegt, bekommt den Urlaubstag zurück (§ 9 BUrlG). Das gilt auch für Brückentage.
Feiertag im Urlaub
Gesetzliche Feiertage, die in einen Urlaubszeitraum fallen, werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 3 Abs. 2 BUrlG: Urlaubstage sind nur Werktage ohne Feiertage).
Häufige Fragen
Kann ich einen Brückentag ohne Urlaub frei bekommen?
Nur mit Überstunden oder Gleitzeit, wenn Ihr Betrieb das zulässt, oder wenn der Tag ohnehin nicht Ihr Arbeitstag ist.
Zählt ein Feiertag im Urlaub als Urlaubstag?
Nein. Feiertage werden nicht als Urlaubstage gezählt.
Darf der Arbeitgeber mir einen Brückentag als Urlaub vorschreiben?
Als Betriebsurlaub ja, mit Zustimmung des Betriebsrats und im Rahmen der Rechtsprechung. Ohne Betriebsrat muss er dringende betriebliche Gründe haben.
⚠️ Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wir sind keine Juristen und prüfen keinen Einzelfall. Maßgeblich sind Gesetz, Tarif- und Arbeitsvertrag; bei Streit hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de (BUrlG, EFZG, ArbZG, BetrVG).