Brückentage365

Kann der Arbeitgeber Brückentage als Urlaub festlegen?

Ja, in Grenzen. Der Arbeitgeber darf Betriebsurlaub (Betriebsferien) anordnen, wenn dringende betriebliche Belange das rechtfertigen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Gibt es einen Betriebsrat, muss er zustimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Der angeordnete Urlaub darf nach dem Bundesarbeitsgericht nur einen Teil des Jahresurlaubs binden, als Richtwert höchstens drei Fünftel.

Was als dringender betrieblicher Grund gilt

Typische Gründe sind eine Betriebsschließung zwischen den Jahren, Wartungsarbeiten, Auftragsflaute oder die Schließung ganzer Abteilungen, wenn die meisten Kolleginnen und Kollegen ohnehin fehlen. Reine Bequemlichkeit reicht nicht.

Ankündigung

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Rechtsprechung verlangt, dass Betriebsurlaub so früh angekündigt wird, dass Beschäftigte ihren Resturlaub planen können; in der Praxis sind das mehrere Monate, oft zu Jahresbeginn. Ein Betriebsurlaub, der erst wenige Tage vorher angeordnet wird, ist in der Regel unwirksam.

Wer keinen Urlaub mehr hat

Wer den Urlaub schon verbraucht hat oder neu im Betrieb ist, kann nicht in den Betriebsurlaub gezwungen werden. Dann muss der Arbeitgeber den Lohn trotzdem zahlen (Annahmeverzug, § 615 BGB) oder eine andere Beschäftigung anbieten.

Umgekehrt: Anspruch auf den Brückentag

Einen Anspruch auf einen bestimmten Brückentag haben Beschäftigte nicht. Der Arbeitgeber muss Urlaubswünsche aber berücksichtigen und darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen vorrangiger Wünsche anderer ablehnen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Wer zuerst beantragt, hat in der Praxis bessere Karten; viele Betriebe losen beliebte Tage aus oder wechseln jährlich.

Häufige Fragen

Darf der Arbeitgeber den ganzen Jahresurlaub festlegen?

Nein. Ein erheblicher Teil des Urlaubs muss zur freien Verfügung bleiben; das BAG nennt als Richtwert drei Fünftel als Obergrenze für Betriebsurlaub.

Muss der Betriebsrat zustimmen?

Ja, wenn es einen gibt (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Ohne Zustimmung ist die Anordnung unwirksam.

Kann ich einen abgelehnten Brückentag einklagen?

Nur, wenn die Ablehnung ohne dringende betriebliche Gründe oder ohne vorrangige Wünsche anderer erfolgt ist. Dafür ist das Arbeitsgericht zuständig.

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⚠️ Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wir sind keine Juristen und prüfen keinen Einzelfall. Maßgeblich sind Gesetz, Tarif- und Arbeitsvertrag; bei Streit hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de (BUrlG, EFZG, ArbZG, BetrVG).