Brückentage in Teilzeit: wie zählen die Urlaubstage?
In Teilzeit gilt dieselbe Regel wie in Vollzeit: Ein Brückentag kostet einen Urlaubstag, wenn Sie an diesem Wochentag normalerweise arbeiten. Fällt der Brückentag auf einen Ihrer freien Tage, brauchen Sie keinen Urlaubstag. Entscheidend ist also, welche Wochentage Sie arbeiten, nicht wie viele Stunden.
Urlaub wird nach Arbeitstagen umgerechnet
Bei einer Fünf-Tage-Woche mit 30 Urlaubstagen hat jemand mit drei Arbeitstagen pro Woche 18 Urlaubstage (30 × 3 ÷ 5). Jeder genommene Arbeitstag kostet einen davon, auch ein Brückentag.
Welche Wochentage sich lohnen
Die meisten Brückentage liegen auf Freitagen (nach Donnerstags-Feiertagen wie Christi Himmelfahrt und Fronleichnam) und Montagen (vor Dienstags-Feiertagen). Wer in Teilzeit Freitag oder Montag frei hat, bekommt solche Brücken ohne Urlaubstag. 2027 ist der Brückentag nach Christi Himmelfahrt Freitag, 7. Mai 2027.
Feiertag an einem freien Tag
Fällt ein Feiertag auf einen Tag, an dem Sie in Teilzeit ohnehin nicht arbeiten, gibt es keinen Ausgleich. Fällt er auf einen Ihrer Arbeitstage, haben Sie frei und bekommen den Lohn (§ 2 EFZG). Deshalb lohnt es sich bei der Wahl der Arbeitstage zu prüfen, auf welche Wochentage die Feiertage im Jahr fallen.
Wechselnde Arbeitstage
Bei wechselnden Einsatztagen zählt, ob am Brückentag nach Dienstplan gearbeitet worden wäre. Der Urlaub wird dann oft in Stunden geführt; fragen Sie die Personalabteilung nach der Berechnung.
Häufige Fragen
Ich arbeite Montag bis Donnerstag. Kostet mich ein Freitags-Brückentag Urlaub?
Nein. Freitag ist für Sie kein Arbeitstag, der Tag ist automatisch frei.
Bekomme ich weniger Brückentage als Vollzeitkräfte?
Sie können weniger Brückentage nutzen, brauchen dafür aber auch weniger Urlaubstage. Das Verhältnis bleibt gleich.
Wie viele Urlaubstage habe ich bei drei Tagen pro Woche?
Mindestens 12 nach Gesetz (24 Werktage × 3 ÷ 6); bei vertraglich 30 Tagen auf Fünf-Tage-Basis sind es 18.
⚠️ Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wir sind keine Juristen und prüfen keinen Einzelfall. Maßgeblich sind Gesetz, Tarif- und Arbeitsvertrag; bei Streit hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de (BUrlG, EFZG, ArbZG, BetrVG).