Krank im Urlaub: bekomme ich die Urlaubstage zurück?
Ja. Tage, an denen Sie während des Urlaubs arbeitsunfähig krank sind und das durch ein ärztliches Attest nachweisen, werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Sie werden dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben und später neu genommen; der Urlaub verlängert sich nicht automatisch.
So gehen Sie vor
Gehen Sie am ersten Krankheitstag zum Arzt und lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen; seit 2023 übermittelt die Praxis die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse, Sie müssen die Krankmeldung aber unverzüglich dem Arbeitgeber melden (§ 5 EFZG). Im Ausland brauchen Sie ein Attest des dortigen Arztes und müssen dem Arbeitgeber Krankheit, voraussichtliche Dauer und Ihre Adresse mitteilen (§ 5 Abs. 2 EFZG).
Was nicht zählt
Ein krankes Kind, schlechtes Wetter oder ein Unfall ohne Arbeitsunfähigkeit geben keine Urlaubstage zurück. Auch eine Erkrankung am Wochenende oder Feiertag ändert nichts, weil diese Tage ohnehin keine Urlaubstage sind.
Brückentage
Für einen als Urlaub genommenen Brückentag gilt dasselbe: Mit Attest bekommen Sie den Tag zurück. Bei Betriebsurlaub ebenfalls.
Lohn
Für die Krankheitstage erhalten Sie Entgeltfortzahlung wie an normalen Arbeitstagen, bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG).
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Urlaub automatisch?
Nein. Die Tage werden gutgeschrieben; den neuen Urlaub müssen Sie wieder beantragen.
Reicht eine Krankmeldung per E-Mail?
Die Mitteilung an den Arbeitgeber muss unverzüglich erfolgen, die Form ist frei. Das ärztliche Attest ist für die Gutschrift Pflicht.
Gilt das auch bei Krankheit im Ausland?
Ja, mit Attest eines Arztes vor Ort und Mitteilung an den Arbeitgeber.
⚠️ Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wir sind keine Juristen und prüfen keinen Einzelfall. Maßgeblich sind Gesetz, Tarif- und Arbeitsvertrag; bei Streit hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de (BUrlG, EFZG, ArbZG, BetrVG).