Zwischen den Jahren frei nehmen: was gilt für 24. und 31. Dezember?
Der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage. Ohne Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag sind es normale Arbeitstage, an denen Sie Urlaub nehmen müssen; viele Tarifverträge stellen sie aber ganz oder halb frei. Gesetzlich frei sind nur der 25. und 26. Dezember und der 1. Januar. 2027 fällt Weihnachten auf Samstag und Sonntag.
Wie viele Urlaubstage braucht man
Zwischen dem 24. Dezember und dem 1. Januar liegen je nach Jahr drei bis fünf Arbeitstage, die keine Feiertage sind. Für 2027/2028 rechnet der Planer die genaue Zahl für Ihr Bundesland aus und zeigt, wie viele freie Tage am Stück entstehen.
Heiligabend und Silvester im Vertrag
Viele Tarifverträge (zum Beispiel im öffentlichen Dienst, § 6 Abs. 3 TVöD) stellen den 24. und 31. Dezember bezahlt frei. In anderen Betrieben gilt ein halber Tag oder ein halber Urlaubstag. Ohne Regelung gilt das Gesetz: Arbeitstag.
Betriebsurlaub
Viele Unternehmen schließen zwischen den Jahren und ordnen Betriebsurlaub an. Das ist zulässig, wenn es früh angekündigt wird und der Betriebsrat zustimmt (§ 7 Abs. 1 BUrlG, § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG).
Schulferien
Alle Bundesländer haben in dieser Zeit Weihnachtsferien; Familien konkurrieren also mit allen anderen um Unterkünfte. Wer ohne Kinder reist, findet die ruhigeren und günstigeren Wochen unmittelbar nach den Ferien im Januar.
Häufige Fragen
Ist Heiligabend ein Feiertag?
Nein. Der 24. Dezember ist in keinem Bundesland gesetzlicher Feiertag.
Ist Silvester ein Feiertag?
Nein. Der 31. Dezember ist ein normaler Arbeitstag, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.
Muss ich am 24.12. nachmittags arbeiten?
Ohne Regelung ja. Viele Betriebe und Tarifverträge geben den Nachmittag oder den ganzen Tag frei.
⚠️ Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wir sind keine Juristen und prüfen keinen Einzelfall. Maßgeblich sind Gesetz, Tarif- und Arbeitsvertrag; bei Streit hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de (BUrlG, EFZG, ArbZG, BetrVG).